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Stärkende Einflüsse

Atmosphäre

Regulatorische Vorgaben zur Berücksichtigung von Klimarisiken

In ganz Europa rufen Bankaufsichten und Zentralbanken Finanzinstitute dazu auf, Nachhaltigkeits- und besonders Klimarisiken in ihrem Risikomanagement zu berücksichtigen. Schließlich birgt der Klimawandel erhebliche physische Risiken für Kreditnehmer*innen und Unternehmen, indem Vermögenswerte durch Extremwetterereignisse zerstört werden können.

Ebenso bedrohen transitorische Risiken als Umstellungskosten zu einer klimaschonenden Wirtschaft insbesondere emissionsintensive Geschäftsmodelle. Welche Risiken durch einen erhöhten CO2-Preis, technische Nachrüstungen, ein verändertes Konsument*innenverhalten oder technische Innovationen auf Unternehmen zukommen, muss quantifiziert und in bestehende Risikomanagementsysteme integriert werden. Für Banken bergen die Risiken die Gefahr, dass sich diese in ihren Anlage- und Kreditportfolios anhäufen.

Finanzinstitute, auch die GLS Bank, müssen Methoden entwickeln, um Klimarisiken zu bemessen und in bestehende Risikoprozesse einzupflegen.

In 2020 haben wir mit einer Ersterhebung zur Betroffenheit unserer Branchen begonnen, die im weiteren Verlauf zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Nachhaltigkeitsrisiken unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien ausgebaut wird. Anhand des Beispiels des Immobiliensektors identifizieren wir relevante Risikotreiber und ihren Einfluss auf den Immobilienwert sowie unser Risikomanagement. Dabei bauen wir parallel einen Beratungsansatz für Klimarisiken für unsere Kund*innen auf.

GRI-Verweise:

→ GRI 201-2

Atmosphäre

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, um einheitlich zu definieren, wann wirtschaftliche Aktivitäten und Finanzprodukte als "nachhaltig" gelten.

Hiermit verhindert die EU vor allem Greenwashing von scheinbar nachhaltigen Finanzprodukten und lenkt damit Kapital zielgerichteter in klimaschonende Unternehmen und Projekte. Unsere internen Nachhaltigkeitskriterien im Anlage- und Kreditbereich übertreffen die von der EU definierten Mindestanforderung bei weitem. Dennoch müssen wir nachweisen, dass unsere durch und durch nachhaltigen Finanzprodukte auch nach den EU Standards als "nachhaltig" beworben werden dürfen.

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Studien des Weltklimarats

Wir wollen das Klima schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir uns eng an aktuellen Forschungen orientieren, die aufzeigen, welches CO2-Budget der Menschheit verbleibt, um das Überschreiten von Klimakipppunkten zu verhindern.

Wir orientieren uns daher eng an den Studien des Weltklimarats in der Ausgestaltung unseres Klimaengagements – politisch, innerbetrieblich und im Kreditgeschäft.