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Wirkungstransparenz

Soziales & Gesundheit

Anspruch, Zielkonflikte & kritische Selbstreflektion - Mit einer ganzheitlichen Perspektive die Würde des Menschen erhalten

Das Zukunftsbild für unsere Branche Soziales & Gesundheit beschreibt, wie wir erreichen wollen, dass Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen ein Leben in Würde führen können. Gleiches gilt auch für Menschen, die das Alter daran hindert, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Dazu gehört zunächst Inklusion und Diversität: Menschen, die aufgrund verschiedener Umstände in Pflege- oder Betreuungseinrichtungen leben, sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Diese Teilhabe bezieht sich nicht allein auf die Teilhabe innerhalb der Einrichtung, sondern auch außerhalb: Eine inklusive Gesellschaft bezieht alle Menschen in Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur ein. Die Aufgabe von Pflege- und Betreuungseinrichtungen muss es dabei sein, diese Teilhabe zu ermöglichen. Dafür machen wir uns in unserem Zukunftsbild und mit unseren Finanzierungen stark. Dabei gilt es zu beachten, dass jede und jeder ganz individuelle Bedürfnisse und Wünsche hat. Dieser Individualität, deren Erhaltung Kern eines Lebens in Würde ist, muss ganz konkret im Alltag der Pflege begegnet werden: Wir brauchen eine Methodenvielfalt in der Behandlung, Pflege und Betreuung. Nur so können die individuelle Persönlichkeit und Gesundheit erhalten und gefördert werden.

Damit einher geht, dass wir durch unsere Finanzierungen Selbstbestimmung und Leben in Würde fördern. Menschen ihre Selbstbestimmung abzuerkennen, widerspricht unserem Menschenbild. Daher achten wir darauf, dass in den von uns finanzierten Einrichtungen Maßnahmen zur selbstbestimmten Gestaltung des Tagesablaufs angewendet werden. Ein Leben in Würde hängt nicht zuletzt auch in besonderem Maße von der Umgebungsqualität und der Betreuungsqualität in den Einrichtungen ab. Die Umgebung und Betreuung sind stets individuell und müssen bedarfsgerecht angepasst werden. Bei der Umgebung machen bereits vermeintliche Kleinigkeiten einen großen Unterschied für die Bewohner*innen: Ein Garten und weitläufige Außenanlagen helfen zum Beispiel, sich mehr „wie zu Hause“ zu fühlen. Auch die Betreuung ist je nach Zielgruppe individuell. In den von uns finanzierten Einrichtungen achten wir daher zum Beispiel auf den Betreuungsschlüssel und die Mitarbeiter*innenfluktuation.

All diese Qualitäten unserer Branche Soziales & Gesundheit stehen für ein Leben in Würde.

GLS Bank Wirkung auf Bildung (Inklusion) und Kultur im Nachhaltigkeitsbericht 2020 | Wirkungstransparenz in den Zukunftsbildern

Neue Wege bestreiten und dabei selbstkritisch bleiben

Nachfolgend legen wir dar, wie wir ganz konkret die Qualitäten Inklusion und Diversität sowie Selbstbestimmung und Leben in Würde fördern – und wo etwaige Hürden und Verbesserungspotentiale bestehen.

In unserer Branche Soziales und Gesundheit finanzieren wir insbesondere die ambulante Pflege und unterschiedliche Wohnmodelle (von ambulant betreuten Wohngemeinschaften bis hin zur stationären Pflege), Hospize, medizinische Versorgungszentren, Therapiepraxen und Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen sowie Formen der Kinder- und Jugendhilfe. Nachfolgend stellen wir schwerpunktmäßig die Wirkung der GLS Bank in den Bereichen Leben im Alter und Behinderteneinrichtungen dar.

Vielfalt bereichert!

Wir fördern aktiv Inklusion und Diversität. Darum finanzieren wir Pflege- und Behinderteneinrichtungen, denen diese Werte ebenso wichtig sind wie uns. Eine Hochrechnung zeigt: Durch unsere aktuell vergebenen Kredite haben wir 12.187 Plätze in Altenpflegeheimen und betreutem Wohnen ermöglicht sowie 6.241 Plätze in Behinderteneinrichtungen für Erwachsene und Kinder. Und wie steht es um unsere Wirkung im Jahr 2020? Allein im letzten Jahr konnten wir durch unsere Finanzierungen 1.437 zusätzliche Pflegeplätze und 1.431 Plätze in betreutem Wohnen ermöglichen. Die 2020 finanzierten Einrichtungen verfügen im Durchschnitt über 106 Pflegeplätze und schufen im Mittel knapp 60 zusätzliche Pflegeplätze. Damit stellen unsere Einrichtungen und Träger im Vergleich zu anderen Pflegeeinrichtungen eher kleine bis mittelgroße Einrichtungen bzw. Träger dar. Außerdem konnte durch unsere Kredite eine zusätzliche Fläche von 140.729 m2 Raumnutzfläche für das Leben im Alter geschaffen werden. Dieser Zubau entspricht etwas mehr als 50 % der bereits vorhandenen Flächen bei den im Jahr 2020 finanzierten Einrichtungen. Besonders die Option betreutes Wohnen kombiniert mit ambulanten Pflege-/Betreuungsformaten begünstigt die Möglichkeit der Inklusion.

Hinzu kommt: Durch von uns im Jahr 2020 vergebene Kredite konnten 31 Wohnplätze für Menschen mit Behinderung zugebaut werden. Das mag im Vergleich zum Bestand von 890 Wohnplätzen wenig erscheinen. Grund dafür ist unter anderem, dass die Corona-Pandemie sowie auch das Behindertenteilhabegesetz (BTHG) die Einrichtungen der Behindertenhilfe bis ans Äußerste auch organisatorisch belastet haben. Dadurch wurden fast alle neuen Baumaßnahmen der Erweiterung vorerst zurückgestellt. Unsere Kreditvergabe im Jahr 2020 hat außerdem einen Zuwachs von 600 Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung bewirkt. Dabei zählt jedoch nicht nur die Quantität, sondern vor allem die Qualität der Arbeitsfelder. Menschen mit Behinderungen eine Chance zu geben, einer hochwertigen Arbeit nachzugehen, ist ein Zeichen von Inklusion. Hochwertige Arbeitsplätze bieten unsere Kund*innen z.B. in den Bereichen Kunsthandwerk, Holzbearbeitung, Lebensmittelherstellung sowie bei Dienstleistungen für andere Unternehmen.

Es stehen außerdem 345 Außenwohnplätze bereit. Diese Option bietet den Bewohner*innen eine große Flexibilität in der Gestaltung ihres Alltags und gleichzeitig eine fachgerechte und bedarfsorientierte Betreuung. Zusätzlich bieten 96,3 Prozent der Einrichtungen für Leben im Alter den Bewohner*innen Maßnahmen zur Stärkung der sozialen und kulturellen Teilhabe an. So können die Bewohner*innen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtung vielfältigen Aktivitäten nachgehen. Bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bieten sogar 100 Prozent solche Maßnahmen an.

Denn jede und jeder hat das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und davon zu profitieren.

Und wie steht es konkret um die Inklusion und Diversität bei den Einrichtungen für das Leben im Alter?

Unsere Firmenkundenberater*innen schätzen die Inklusion und Diversität in den Einrichtungen folgendermaßen ein:

Einschätzung zu Inklusion und Diversität bei den in 2020
neu-finanzierten Vorhaben im Bereich Leben und Alter

Besonders freut uns, dass bei mehr als 70 Prozent der Einsatz für Inklusion und Diversität als hervorragend oder sehr gut eingestuft wird. Bei 4 Prozent der Einrichtungen wird das Maß an Inklusion jedoch lediglich als befriedigend angesehen. Hier wollen wir in Zukunft noch besser verstehen, woran es liegt und wie wir die Einrichtungen unterstützen können.

Hinzu kommt: In den von uns finanzierten Behinderteneinrichtungen gibt es ausschließlich Plätze, die im Sinne der Inklusion und Diversität und unter Berücksichtigung der körperlichen, seelischen und geistigen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Bewohner*innen eine aktive Inklusion in gesellschaftliche Aktivitäten und Abläufe gewährleisten.

Gleichzeitig wissen wir, dass spezielle Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht unumstritten sind. Mit diesem Spannungsfeld setzen wir uns selbstkritisch auseinander, etwa im Beitrag Inklusion: Heim oder nicht Heim?. In Einrichtungen sei oft der Tagesablauf so vorgegeben, dass kaum Raum für Selbstbestimmung bleibt. Wir nehmen solche Sichten auf (Behinderten-) Heime wahr und beschäftigen uns mit ihnen. Doch manchmal wollen und brauchen die Betreuten auch einen festen Tagesrhythmus. So kann der feste Tagesablauf zum Beispiel auch Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen helfen, wieder Fuß zu fassen und eine Selbstständigkeit zu entwickeln. Ein weiteres Beispiel dafür, wie individuell die Bedarfe der Menschen sind. Wir unterstützen daher innovative Methoden und Konzepte, die diese Individualität fördern.

Für ein Leben in Würde

Zu einem Leben in Würde gehört, selbstbestimmt leben zu können. Dazu setzen die von uns finanzierten Einrichtungen gezielt Maßnahmen ein. Denn Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte besagt bereits: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“1 Dieses Recht gilt für alle Menschen. Egal ob sie eine vermeintliche Einschränkung haben oder nicht. 100 Prozent der von uns im Jahr 2020 finanzierten Einrichtungen fördern Maßnahmen zur Stärkung der individuellen Wahlmöglichkeiten und der Therapiefreiheit. 91,7 Prozent bieten auch für Angehörige Beratungsangebote zur Stärkung der individuellen Wahlmöglichkeiten und Therapiefreiheit an. Auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in den Heimen helfen, die Bewohner*innen zu fördern. Knapp 90 Prozent der im Jahr 2020 finanzierten Einrichtungen pflegen Kooperationen mit gemeinnützigen Trägern und/oder Ehrenamtlichen zur Begleitung und Aktivierung von Bewohner*innen im Tagesablauf. Alle diese Ansätze zielen darauf ab, Menschen je nach ihren individuellen Möglichkeiten und Wünschen soweit es geht ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie ein selbstbestimmter Tagesablauf ermöglicht werden kann: Bei Humanas in Sachsen-Anhalt entscheiden die Bewohner*innen selbst, wann gegessen wird, wer beim Kochen hilft und wer andere Bewohner*innen unterstützen kann. Das Konzept ist hier darauf ausgelegt, die Menschen zu ermutigen, selbst ihren Alltag zu bestimmen. Mehr dazu finden Sie hier.

Der Mensch im Vordergrund

Bei allem, was wir tun, steht der Mensch im Vordergrund. So auch in der Pflege und bei der Betreuung von und Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Daher erachten wir die Betreuungsqualität als wesentlichen Faktor.

Dies umfasst unter anderem den Gesamteindruck, das Pflegekonzept, die Qualifikation der Mitarbeiter*innen sowie die Atmosphäre vor Ort. Wenn es um die Betreuungsqualität insgesamt (sowohl im Bereich Leben im Alter und bei Behinderteneinrichtungen) in den von uns finanzierten Einrichtungen geht, kommen unsere Firmenkundenberater*innen zur folgenden Einschätzung:

Einschätzung der Betreeungsqualität bei den in 2020
neu-finanzierten Vorhaben

Sehr erfreulich ist, dass bei über 70 Prozent der Einrichtungen die Betreuungsqualität als hervorragend bzw. sehr gut angesehen wird. Bei 5 Prozent wird die Betreuungsqualität als befriedigend oder ausreichend eingestuft. Die Gründe dafür können sehr individuell sein. So kann ein temporärer Personalnotstand beispielsweise dazu führen, dass Betreuungsangebote kurzzeitig nicht weitergeführt werden können, oder, falls offene Stelle noch nicht besetzt werden konnten, die geplanten Betreuungsangebote noch nicht stattfinden können. Als „hervorragend“ stufen wir hier eine Betreuung ein, die auf die Ganzheit und Individualität der Menschen ausgerichtet ist. Zum Beispiel ist in der Behindertenhilfe ein hochwertiges Förder- und Betreuungswesen wichtig. Es gibt Klient*innen, die keinen Lärm vertragen und andere, die sich nur in sehr kleinen Gruppen wohlfühlen, um nicht überfordert zu werden. Das alles zu erkennen und im Lebens- und Arbeitsumfeld zu berücksichtigen, zeichnet eine hervorragende Betreuungsqualität aus.

Hinzu kommt: Für die Qualitäten Umgebungsqualität und Methodenvielfalt sehen die Einschätzungen sehr ähnlich aus. Zur Umgebungsqualität gehören u.a. Faktoren wie die Qualität der Außenanlagen, die Verfügbarkeit von Demenzgärten, bodentiefe Fenster, der Zuschnitt der Räume und der Gesamtanlage sowie die Qualität des Quartiers bzw. der Lage der Einrichtung. Insgesamt stufen unsere Firmenkundenbetreuer*innen die Umgebungsqualität der im Jahr 2020 finanzierten Einrichtungen mit über 75 Prozent als hervorragend oder sehr gut ein. Lediglich bei 5 Prozent wird die Qualität der Umgebung als befriedigend angesehen.

Analog betrachten wir hinsichtlich der Methodenvielfalt Aspekte wie das aktive Angebot von Komplementärmedizin und Bewegungs- und Klangtherapien. Dazu zählen auch Öldispersionsbäder, rhythmische Einreibungen, Kunsttherapie, Musiktherapie, Heileurythmie, Logopädie, Ergo- und Reittherapie, Musiktherapie, Beziehungstherapie und vieles mehr. Auch hier zeigen sich ähnliche Ergebnisse: Bei ca. 70 Prozent der Einrichtungen wird die Ausgestaltung der Methodenvielfalt als hervorragend oder gut angesehen und bei 5 Prozent als befriedigend bzw. ausreichend.

Hier kann man sich nun die Frage stellen, was diese Einteilung genau heißt und ob bei den verschiedenen Qualitäten (Betreuungsqualität, Umgebungsqualität und Methodenvielfalt) nicht eigentlich 100 Prozent mindestens auf die Einstufung sehr gut kommen müssten. Fest steht: Nicht alle Facetten der Umgebungsqualität können seitens der Leitung der Einrichtung gestaltet werden. Die Lage der Einrichtung lässt sich nur schwer ändern und vielleicht besteht vor Ort schlicht kein Platz für einen Demenzgarten. Außerdem sind Maßnahmen zur Verbesserung der Umgebungsqualität mit Investitionen verbunden, die nicht jedes Pflegeheim stemmen kann. Auch könnten Zielkonflikte bestehen, etwa zwischen einer Fokussierung auf den Ausbau der Pflegeplätze und der Steigerung der Umgebungsqualität. Aspekte wie der vorherrschende Fachkräftemangel oder die Anspruchshaltung des Trägers bzw. der Einrichtung können zu Herausforderungen auf dem Weg zu einer „hervorragenden“ Betreuungsqualität und Methodenvielfalt werden. In Regionen, in denen eigentlich gar kein Angebot vorhanden wäre, ist auch ein „gutes“ oder „befriedigendes“ Angebot besser als kein Angebot.

Die Behindertenhilfe in Deutschland ist aber insgesamt auf einem hohen Niveau, da die Förderung seitens der öffentlichen Hand gut bis sehr gut ist. Insofern haben wir bereits ein gutes Ausgangsniveau, das auf ein hohes Engagement der Träger und Einrichtungen trifft. Eine „ausreichende“ Methodenvielfalt kann beispielsweise bedeuten, dass die Einrichtung sich auf bestimmte Angebote spezialisiert, um diese bestmöglich anbieten zu können. Qualitätsausreißer nach unten bei den verschiedenen Qualitäten der Betreuung finanzieren wir hingegen generell nicht.

Neben den genannten Qualitäten machen wir uns zudem stark für weitere Nachhaltigkeitsaspekte in der Branche Soziales und Gesundheit. Denn: „der Mensch im Vordergrund“ bedeutet für uns auch, wo immer möglich und machbar, klima- und umweltschonend zu agieren. Denn wie sonst kann auch den zukünftigen Generationen ein lebenswerter Planet geboten werden? Daher bieten zum Beispiel 100 Prozent der Behinderteneinrichtungen für Kinder und Erwachsene sowie Wohnanlagen für Leben im Alter regionale Lebensmittel und 52,6 Prozent davon sogar regionale und biologische Lebensmittel. Dies fördert auch unser Zukunftsbild Ernährung, und ist natürlich ebenso für die Gesundheit der Bewohner*innen ein Pluspunkt.

Unsere Ergebnisse aus dem Jahr 2020 zeigen: 59,5 Prozent der von uns finanzierten Einrichtungen nutzen bereits Ökostrom. Hier zeigt sich eine direkte Verbindung zu unserem Zukunftsbild der Erneuerbaren Energien. Allerdings finden wir hier ein Spannungsfeld: Denn in unserem Zukunftsbild der Branche Erneuerbare Energien sprechen wir uns für „100 Prozent Erneuerbare Energien“ aus. Warum also nutzen in der Branche Soziales und Gesundheit nur knapp 60 Prozent der Einrichtungen Ökostrom? Eine mögliche Erklärung: Im Fokus der Einrichtungen stehen natürlich Aspekte wie gute Betreuung bei vertretbaren Kosten, eine ansprechende Umgebungsqualität und die faire Bezahlung der Mitarbeiter*innen. Eine nachhaltige Maßnahme wie der Wechsel auf Ökostrom könnte hier auf der Prioritätenliste weiter hinten stehen. Schließlich spüren die Bewohner*innen in einer Einrichtung keinen direkten Nutzen durch den Wechsel auf Ökostrom. Wohingegen eine Investition in z.B. einen Demenzgarten eine spürbare positive Wirkung für die Menschen entfaltet. Insgesamt stehen wir damit vor einem Zielkonflikt.

Trotzdem gilt für uns: Auch wenn wir 100 Prozent Erneuerbare Energien anstreben, schließen wir keine Pflegeeinrichtung aus, nur weil sie (noch) keinen Ökostrom bezieht. Denn hier geht es primär um etwas anderes: Wir wollen eine würdevolle Pflege ermöglichen. Wenn zusätzlich noch Ökostrom verwendet wird, begrüßen wir das. Aber in dieser Branche fokussieren wir uns stärker auf soziale Qualitäten als auf ökologische. Gleichzeitig befähigen uns die Ergebnisse der GLS Wirkungstransparenz, unsere Firmenkund*innen auf mögliche Verbesserungspotentiale hinzuweisen und so z.B. den ersten Anstoß zum Wechsel auf grünen Strom zu geben.

Auch zu unserer Branche Wohnen sehen wir eine ganz konkrete Verbindung: Der Anteil des Finanzierungsvolumens für Aufwendungen zur Durchführung von nachhaltigen Baumaßnahmen beträgt im Bereich Soziales und Gesundheit 53,2 Prozent. „Nachhaltige Baumaßnahmen“ inkludieren sowohl ökologische Aspekte (z.B. Photovoltaikanlagen auf dem Dach, eine ökologische Wärmedämmung oder eine Dachbegrünung) als auch soziale Aspekte. Beispiele sind hier Maßnahmen zum barrierefreien Zugang zum Gebäude und allen Ebenen (z.B. via Fahrstühle, extrabreite Türen, Blindenführung), ebenerdige Duschen, Gemeinschafts- und Rückzugsräume, Therapieräume, Sinnesgarten/Erlebnisgarten, oder Elemente zur modularen Raumgestaltung. Mit über 50 Prozent stehen wir hier schon recht ordentlich dar. Gleichzeitig wollen wir auch hier in Zukunft noch besser verstehen, welche Hürden überwunden werden müssen, um den Anteil an nachhaltigen Baumaßnahmen weiter auszubauen.

Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie wurde es uns eindrücklich vor Augen geführt: Pfleger*innen im sozialen und Gesundheitsbereich leisten jeden Tag einen unglaublichen Job. Doch oft spiegelt sich dieser Einsatz nicht im Lohn wider. In den von uns im Jahr 2020 finanzierten Einrichtungen werden 89,2 Prozent der Pfleger*innen nach Tarif, oder an den Tarif angepasst, bezahlt. Zum Vergleich: Bundesweit werden nur etwa 50 Prozent der Pfleger*innen nach Tarif bezahlt.2 Die von uns finanzierten Einrichtungen stehen also im Bundesdurchschnitt schon sehr gut dar. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir die rein auf Rendite fokussierten (meist großen) Anbieter im Markt nicht finanzieren. Doch sollten nicht alle Menschen, die sich in der Pflege engagieren, mindestens nach Tarif bezahlt werden? Ab 2022 sollen Pflegeinrichtungen gesetzlich verpflichtet werden, Tariflöhne zu zahlen.3 Wir sollten also bereits jetzt anstreben, dass 100 Prozent der von uns finanzierten Pflegeeinrichtungen ihren Beschäftigten mindestens den Tariflohn zahlen – und im besten Fall noch deutlich darüber hinaus gehen. Doch so einfach ist dies nicht. Einige Einrichtungen machen in ihren Angeboten deutlich mehr, als die übliche Refinanzierung hergibt. Dies funktioniert häufig nur, wenn die Mitarbeitenden dies mittragen. 

Allen Einrichtungen zu ermöglichen, ihren Mitarbeitenden Tariflöhne zahlen zu können, ohne dabei die Betreuungsqualität zu senken, muss das Ziel der Kostenträger, also der Krankenkassen und Pflegeklassen sein.

Im Hinblick auf die Bezahlung der Mitarbeiter*innen ergibt sich eine noch grundsätzlichere Frage: Sollten Pflegeeinrichtungen profitorientiert sein? Eine schwierige Frage. Ideal ist eine Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und der Sicherstellung eines Lebens in Würde und einem fairen Umgang mit allen Mitarbeiter*innen innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Bei einer zu stark ausgeprägten Profitorientierung kann diese Balance schwierig zu erreichen sein. Daher verzichten 100 Prozent der im Jahr 2020 von uns finanzierten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in ihrer Satzung explizit auf eine Profitorientierung. Dies zeigt sich auch in der Art der Träger der Einrichtungen: Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind weitgehend in gemeinnützigen Händen.. Ein anderes Bild zeigt sich bei Einrichtungen für das Leben im Alter: Hier liegt der Anteil mit einem expliziten Verzicht auf Profitorientierung bei 48 Prozent.

Beispiele unserer Kund*innen

Immer mehr Menschen leiden unter Psychosen oder Traumata. Hinzu kommen aktuell geburtenstarke Jahrgänge und eine steigende Lebenserwartung. Diese Entwicklungen werden zukünftig zu einem Mehrbedarf an Pflegeplätzen führen. Eine Herausforderung wird es daher sein, dass diese Pflegeplätze weiterhin eine hohe Betreuungs- und Umgebungsqualität gewährleisten können.

Unsere Kund*innen machen bereits heute vor, wie es geht:

  • Umgebungsqualität in der Praxis
    Unser Kunde Humanas (ein Pflegeanbieter aus Sachsen-Anhalt) bietet durch eine besondere Architektur seiner Wohnanlagen für das Leben im Alter einen großen Mehrwert für die Bewohner*innen. Die Zimmer sind wabenförmig angesiedelt. Diese Wabenform ermöglicht den Bewohner*innen stets Begegnungen miteinander. Niemand muss sich ausgegrenzt fühlen und kann mit wenigen Schritten die gesamte Einrichtung erreichen. Zusätzlich ermöglicht eine Farbstruktur der Waben eine bessere Orientierung, welche besonders den Bewohner*innen mit Demenz helfen kann, sich zurecht zu finden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Firmenkund*innen-Magazin Sinnmacher.
  • Umgekehrte Inklusion
    In der Christopherus Lebens- und Arbeitsgemeinschaft kommen Menschen mit und ohne Behinderung zusammen: In inklusiven Projekten begegnen sich die Menschen auf Augenhöhe. Gemeinsam wirken sie an Kunst- und Kulturprojekten. Aber Bilder sagen mehr als tausend Worte, daher schauen Sie sich hierzu gern dieses Video an.
  • Begegnungsstätte mit Geborgenheit
    Das Impulshaus Engen ermöglicht jungen, psychisch erkrankten Menschen den Einstieg ins Berufsleben und hilft ihnen, zu einer selbstständigen Lebensführung zu gelangen. Ziel eines Aufenthaltes im Impulshaus ist es, Eigenverantwortlichkeit zu übernehmen und eine individuelle Lebens- und Berufsperspektive zu entwickeln.

Hinweis

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Wirkungstransparenz im Kreditbereich der GLS Bank fest verankert. Im Jahr 2020 konnten wir bereits für über die Hälfte der Neukredite die sozial-ökologische Wirkung systematisch erfassen. Zugeschnitten auf das jeweilige Geschäftsmodell und die Branche, erfassen unsere Berater*innen gemeinsam mit den Firmenkund*innen die entsprechenden Wirkungsdaten. Dabei beruhen einige Wirkungs-Datenpunkte auf Schätzungen bzw. auf der Einschätzung der Firmenkundenberater*innen.

1 Quelle: Amnesty International: Deine Rechte auf einen Blick; https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
2 Quelle: Spiegel, Juni 2021: Kabinett beschießt Pflegereform mit Pflicht zur Tarifbezahlung; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/kabinett-beschliesst-pflegereform-mit-pflicht-zur-tarifbezahlung-a-4d5e608b-5541-485a-b3f0-7033777663ea
3 Quelle: Ebd.