Zum Inhalt springen Zum Menü springen

Haltung

Qualitäten von Geld

Wo sonst wird bei der Kontoeröffnung gefragt, wo Ihr Geld wirken soll? Für uns ist das die Kernfrage. Denn Geld wirkt positiv, wenn es richtig eingesetzt wird. Zum Beispiel zur Finanzierung gesunder Ernährung, gemeinschaftlichen Wohnens oder fairer Kleidung anstatt von Massentierhaltung, Kohleenergie oder Waffen.

„Es gibt zu viel Geld im Markt und zu wenig Sinn“,

meint nicht nur unser Vorstandssprecher Thomas Jorberg.

Die mit Geld vollgepumpten Kapitalmärkte führen zu unsinnigen Leergeschäften, Immobilien- und Kohlenstoffblasen. Konventionelle Großbanken setzen nur 40,7 Prozent ihrer Aktiva – das sind die Mittel, die durch die Einlagen der Kund*innen zur Verfügung stehen – zur Finanzierung der Realwirtschaft ein. Die Nachhaltigkeitsbanken geben dagegen 72,6 Prozent ihrer Aktiva als Kredite an die Realwirtschaft weiter. Je nachdem, was wir damit machen, wirkt es unterschiedlich. Wir sprechen von Geldqualitäten.

Geld hat viele Wirkungen


Kaufgeld
Mit Kaufgeld können wir die Realwirtschaft verändern. Wir können bio einkaufen oder billig, faire Waren oder solche, die unter unmenschlichen Bedingungen hergestellt wurden. Täglich stellen wir mit unseren Kaufentscheidungen Weichen für die Zukunft und erkennen erbrachte Leistungen an – oder nicht.

Leihgeld
Leihgeld ist eine andere Währung für Vertrauen. Vertrauen dahingehend, dass verantwortungsvoll mit dem Geld umgegangen wird. Gibt eine Bank das Geld, das bei ihr angelegt ist, als Kredit weiter, sollte dies im Einklang mit den Werten der Sparer*innen und Anleger*innen erfolgen. Allerdings fragen noch die wenigsten Banken ihre Kund*innen nach ihren Werten. Mit ihren Finanzierungen verfügen Banken über ein mächtiges Instrument, um die Realwirtschaft positiv oder negativ zu gestalten.

Schenkgeld
Schenkgeld ist ein starkes Zeichen der Liebe und Fürsorge. Wichtiger als es selbst zu besitzen, ist für die Schenkenden die Frage, wer Geld dringender braucht als sie selbst.

GRI-Verweise:

→ GRI 102-16

GWÖ-Verweise:

→ GWÖ B2.1