Zum Inhalt springen Zum Menü springen

Haltung

Anlage- und Finanzierungsgrundsätze

Unsere Leitsätze

Unser gesamtes Bankgeschäft beruht auf sozialen und ökologischen Kriterien, die unser Investitions-, Anlage- und Finanzierungsgeschäft prägen. Für alle Kredite sowie unser Wertpapier- und Beteiligungsgeschäft gelten Ausschluss- und Positivkriterien. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Positivkriterien – positiv sind für uns Projekte und Unternehmen, die nachhaltig menschliche und zukunftsweisende Ziele verfolgen. Die stringente Beachtung der Ausschlusskriterien ist dabei selbstverständlich.

Leitlinie bei der Bewertung von Unternehmen und Ländern ist das Nachhaltigkeitsverständnis der GLS Bank: Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit und der unserer Kunden*innen stehen die Menschen mit ihren Bedürfnissen. Die Bewahrung und Entwicklung der Lebensgrundlagen sind notwendige Voraussetzungen und ökonomischer Gewinn ist eine Folge unseres Handelns.

Die Kriterien der Nachhaltigkeitsbewertung orientieren sich am aktuellen Sachstand. Veränderungen bei Standards, Branchen- und Technologieentwicklungen werden zur Weiterentwicklung der Kriterien führen. Einzelfallentscheidungen sind notwendig und daher unser bewusst gewähltes Arbeitsprinzip. Zwar erscheint dies zunächst wenig systematisch, jedoch beugt es einem mechanischen und einseitigen Bewertungsschema vor. So kann das quantitative Verrechnen von Plus- und Minuspunkten nie die realen Gegebenheiten eines Unternehmens in seiner Komplexität erfassen.


Für die Auswahl aller Wertpapiere für die Kundenberatung und die Eigenanlagen der GLS Bank ist der interdisziplinär zusammengesetzte unabhängige Anlageausschuss verantwortlich. Der Auswahl- und Entscheidungsprozess wird im Dokument „GLS Nachhaltigkeitsresearch“ beschrieben.

Kreditfinanzierungen und Beteiligungen stellt die GLS Bank kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, sehr vereinzelt auch in Österreich und den Niederlanden, zur Verfügung. Dieser Entscheidungsprozess wird im Dokument „GLS Kreditentscheidung“ dokumentiert.

Hier investieren wir (nicht)

GRI-Verweise:

→ GRI 102-16
→ GRI 407-1
→ GRI 408-1
→ GRI 409-1
→ GRI 410-1
→ GRI 411-1
→ GRI 412-1
→ GRI 412-3
→ GRI FS1
→ GRI FS2
→ GRI FS9

GWÖ-Verweise:

→ GWÖ A1.1
→ GWÖ B1.2

→ GWÖ 1.2